Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeitrag

Der Verein erhebt gem. § 6 der Satzung Mitgliedsbeiträge.

Die Beiträge sind jeweils halbjährlich am 02.01. und 01.07. jeden Jahres fällig und werden im Voraus durch Abbuchung im SEPA-Lastschriftverfahren am 10.01. und 10.07. jeden Jahres abgebucht. Fällt der Abbuchungstag auf ein Wochenende oder Feiertag, so erfolgt die Abbuchung am nächsten Werktag.


Der Erstbeitrag wird unmittelbar nach Beginn der Mitgliedschaft für das laufende Halbjahr fällig. Die Abbuchung des Erstbeitrages erfolgt frühestens sechs Werktage nach Zusendung einer Eintrittsbestätigung.


Alle Zahlungsarten außerhalb des Bankeinzugsverfahren verursachen für den Verein zusätzliche Kosten; hierfür wird ein Zusatzbeitrag von EUR 2,00 je Zahlungstermin in Rechnung gestellt. Beitragsrechnungen sind innerhalb von vier Wochen nach Zustellung fällig. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von EUR 2,00 dem Beitragskonto belastet.


Ab dem 01.07.2023 werden die folgenden Beiträge erhoben.


Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt:

Mitglieder Beiträge
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 7,50€ je Monat
Erwachsene 11,00€ je Monat
Ehepaare (je Person) 10,00€ je Monat
Familienbeitrag 19,00€ je Monat und Familie
Sonderbeitrag (Studenten, usw.) 7,50€ je Monat
Hinweise:
  • Familienbeitrag (Vater, Mutter, Kind) oder (ein Elternteil und zwei Kinder), jedes weitere Kind ist beitragsfrei.
  • Auf Antrag können mit dem geschäftsführenden Vorstand befristete und unbefristete Sondervereinbarungen getroffen werden.
  • Eine Beitragsanpassung wegen erreichen der Volljährigkeit, Änderungen im Familienstand oder Beantragung des Sonderbeitrages werden grundsätzlich. erst ab der nächsten Beitragsfälligkeit wirksam.
  • Aufnahmegebühren oder abteilungsspezifische Umlagen werden zur Zeit nicht erhoben.
  • Aufgrund von Rücklastschriften entstandene fremde Gebühren sind dem WTV 1860 e.V. zu erstatten.
  • Änderungen der Beitragsordnungen bedürfen der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
Share by: